In Ober-Abchasien, dem ehemaligen Kodori-Tal wird die Infrastruktur verbessert; die Einwohner kehren in ihre Häuser zurück und die wirtschaftliche Lage geht langsam bergauf. Diese Stabilität in Ober-Abchasien wurde durch eine polizeiliche Maßnahme im Sommer 2006 erreicht. Der Eingriff des georgischen Innenministeriums war nicht von ethnischem Charakter, sondern diente der friedlichen Regulierung des bestehenden Konfliktes. Im nachfolgenden Interview erläutert der Regierungschef Abchasiens Malchas Akischbaia die Probleme, mit denen die legitime Regierung Abchasiens (die so genannte „Exil-Regierung“) im ehemaligen Kodori-Tal zu kämpfen hatte.
(Das Interview mit dem Regierungscheff Abchasiens, Herrn Malchas Akischbaia, wurde von den Mitarbeitern [Murad Ablotia und Tamar Janelidze] des Institutes für Politische Wissenschaft am 9.03.2007 in Tbilisi geführt.)
Übersetzt von Tamar Janelidze
Institut für Politische Wissenschaft: Die Repräsentanten des heutzutage in Abchasien herrschenden stabilisierten De-facto-Regimes haben versucht, so genannte „Parlamentswahlen“ am 4. März 2007 und „Kommunalwahlen“ am 11. Februar abzuhalten. Wie würden Sie dieses Ereignis in völkerrechtlicher und politischer Hinsicht beurteilen?
Malchas Akischbaia: Die Regierung Georgiens hat sich mehrfach über diese so genannten „Wahlen“ geäußert. Selbstverständlich bekräftigt die georgische Regierung, dass sie die Rechtmäßigkeit dieser „Wahlen“ nicht anerkennt. Dieser Standpunkt ist damit zu begründen, dass an diesen so genannten „Wahlen“, welche durch das separatistische Regime in der Schwarzmeerregion ausgeschrieben wurden, die Mehrheit der Bevölkerung Abchasiens, unter anderem die ethnischen Georgier nicht teilnehmen könnten (weil sie während des Krieges zwischen 1992 und 1993 vertrieben wurden). Solche Bemühungen seitens der Vertreter des Regimes sind gegen einen Friedensprozess gerichtet. Dennoch werden diese „Wahlen“ durch das separatistische Regime als „demokratisch“ bezeichnet. Ich möchte Ihnen versichern, dass diese „Wahlen“ gegen ein jedes demokratisches Prinzip und einen jeden freiheitlichen Wert gerichtet sind. Die Menschenrechte, unter anderem Recht auf Leben (besonders die Rechte der ethnischen Georgier) werden während dieses Versuchs, die Herrschaft durch die „Wahlen“ zu legitimieren, massiv verletzt.
Nach den Angaben des so genannten „Zentralen Wahlausschusses“ in Abchasien hätten an diesen „Wahlen“ etwa 130.000 Menschen teilgenommen. Das macht nur ungefähr 20 Prozent der ganzen Bevölkerung des Vorkriegsabchasiens aus. Die abchasische Seite befindet sich im
Irrtum, indem sie versucht, den georgischen Faktor, sprich die georgische Bevölkerung zu ignorieren. Diese Menschen (Georgier sind die autochthone Bevölkerung Abchasiens) lebten jahrhundertenlang auf dem Territorium Abchasiens. Durch den jetzigen Versuch ohne diese Bevölkerung einen so genannten „Staat“ zu bilden, begeht die abchasische Seite einen großen Fehler.
Aufgrund dieser Faktoren erkennen die USA, die Europäische Union, der Europarat und andere demokratische Staaten und Organisationen die Rechtmäßigkeit dieser so genannten „Wahlen“ nicht an und fordern die abchasische Seite auf, allen Flüchtlingen und Binnenflüchtlingen bedingungslos das Recht zuzugestehen, unter sicheren und würdigen Bedingungen in ihre Häuser zurückzukehren. Zweifelsohne erscheint eine Neigung der abchasischen Seite, eine trotzige Sprache mit den europäischen Staaten und internationalen Organisationen zu führen, nicht zusammenhangslos.
Durch diese Art und Weise wird das Vorhaben dieses Regimes offenbart und zugleich sein wahres Gesicht gezeigt. Die so genannten „Parlamentswahlen“ vom 4. März sind in Gali real gescheitert, weil sich die georgische Bevölkerung von Gali ihnen widersetzte. Außerdem wurden diese Wahlen in anderen „Wahlbezirken“ Abchasiens boykottiert. Man kann behaupten, dass die unterdrückte Bevölkerung Abchasiens sich gegen das Regime, das nur auf seinen eigenen Vorteil und nicht auf den Vorteil des Volkes bedacht ist, vorgehen wird und diese totalitäre Herrschaft stürzt.
Institut für Politische Wissenschaft: Gibt es Ihrer Meinung nach eine Möglichkeit, ein Strafverfahren gegen das kriminelle Regime, das die De-facto-Vertretung Abchasiens darstellt, einzuleiten?
Malchas Akischbaia: Um den Konflikt in Abchasien zu lösen, kann man sich unterschiedlicher Methoden bedienen. Dabei soll der Konflikt auf friedlichem Wege gelöst werden. In dieser Hinsicht sind uns friedliche Verhandlungen und Gespräche von höchster Bedeutung. Im Zuge dieser Aktivitäten bieten wir neue Initiativen der abchasischen Seite an, unter anderem wirtschaftliche und andere Integrationsprojekte. Durch diese Bemühungen versuchen wir die Friedensressourcen, die uns zur Verfügung stehen, im allerhöchsten Grade ins Spiel zu bringen. Wir wollen der internationalen Gesellschaft zeigen, dass wir diesen Konflikt nur auf friedlichem Wege lösen wollen. Durch unsere friedlichen Bestrebungen werden wahre Absichten der so genannten „Regierung“ Abchasiens aufgedeckt. Die internationale, demokratische Gesellschaft wird jede friedliche Bemühung der georgischen Seite erkennen. Für diese Etappe der Konfliktregulierung, in der wir uns befinden, würde meiner Meinung nach das Einleiten des
Strafverfahren gegen die kriminellen Vertreter des Regimes in Abchasien den weiteren Friedens- und Verhandlungsprozess gefährden.
Institut für Politische Wissenschaft: Welches Ziel verfolgte die innerstaatliche Polizeiaktion in Ober-Abchasien Ihrer Meinung nach? Welches Ergebnis zeitigte sie betreffs des Status quo in Abchasien und welchen Einfluss übte die Entwaffnung der dort ansässigen paramilitärischen Einheit, die von dem Georgier Emsar Kvitsiani geführt wurde, im Hinblick auf die Konfliktregulierung aus?
Malchas Akischbaia: Nach der Rosenrevolution entwickelte sich Georgien wirtschaftlich gut. Als Beleg dieser Aussage gilt die Tatsache, dass der Staatsetat verzehnfacht wurde. Dabei hat der Präsident Georgiens Micheil Saakaschvili allen Kriminellen innerhalb des ganzen Landes einen unerbittlichen Kampf angesagt. Rechtswidrige militärische Einheiten an der administrativen Grenze von Gali und Sugdidi sind von uns vollkommen entwaffnet worden. Dies war ein Schritt zur friedlichen Regulierung des Konfliktes. Im Hinblick auf diese Begebenheiten wollten wir uns mit der kriminellen Lage, die im Kodori-Tal herrschte, nicht abfinden. In dieser Region fand Waffen- und Drogentransfer statt und wurden die Rechte der Staatsbürger Georgiens verletzt. Wir nahmen Rücksicht auf die unmittelbare Nähe des Kodori-Tals zu der Konfliktregion Abchasien. Aus diesem Grund wurde dieser polizeiliche Eingriff durch das Innenministerium Georgiens in kürzester Zeit und sehr effektiv durchgeführt. Infolgedessen wurde die Jurisdiktion Georgiens in Ober-Abchasien vollständig wiederhergestellt: Schulen und Krankenhäuser sind in Betrieb genommen worden. Eine Bankfiliale wurde eröffnet. Autobahnen werden neu gemacht und die Infrastruktur wird wieder hergestellt. Diese Maßnahmen haben über zehn Millionen Dollar gekostet. Außerdem wurden in Kodori lokale Selbstverwaltungsorgane gewählt, die sich gemeinsam mit uns mit den Problemen, denen wir in dieser Region gegenüber stehen, beschäftigen. Über diese Fortschritte in Ober-Abchasien hat man einen Videofilm gedreht, welcher dem in Georgien akkreditierten diplomatischen Korps gezeigt wurde.
Nur nach dieser innerstaatlichen Maßnahme konnte das gemeinsame Patrouillieren in Ober-Abchasien stattfinden. Der Monitoring findet dort durch die Beobachtungsmission der Vereinten Nationen (UNOMIG) und Friedenstruppen der GUS statt. Durch die Operation in Ober-Abchasien können wir die abchasische Seite darauf aufmerksam machen, dass Georgien wirtschaftlich stark ist und die Reformen und Entwicklung des Landes vorangetrieben werden. Für das abchasische Volk ist die Beziehung zum wirtschaftlich starken Georgien attraktiv.
Institut für Politische Wissenschaft: War der Eingriff in Kodori ethnischen Charakters?
Malchas Akischbaia: Die innerstaatliche Maßnahme in Kodori war nicht von ethnischem Charakter. Auch deshalb nicht, weil dort 100 Prozent ethnische Georgier leben. Was die UNO-Resolution und in ihr enthaltene Bemerkungen und Aussagen im Hinblick auf die georgischen Aktivitäten in Kodori anbelangt, ist sie von der georgischen Seite eingehend erfüllt worden. Dies belegt der letzte Bericht des UNO-Generalsekretärs.
Abschließend möchte ich bekannt geben, dass sich die sozialen Verhältnisse für die Bevölkerung in Ober-Abchasien kräftig verbessert haben. Infolge dieser positiven Lage kehrten ehemalige Einwohner in das Tal zurück.
Institut für Politische Wissenschaft: Wie würden Sie die letzte UNO-Resolution über die Lage in Abchasien, Georgien beurteilen? Kann man dieses Dokument als „antigeorgisch“ bezeichnen?
Malchas Akischbaia: Die letzte UNO-Resolution soll man auf keinen Fall als „antigeorgisches“ Dokument wahrnehmen. In dieser Urkunde ist das Prinzip der Unversehrtheit der staatlichen Grenzen Georgiens festgeschrieben. Zwei zwingende Bedingungen wurden an die abchasische Seite gestellt: Erstens, allen Flüchtlingen und Binnenflüchtlingen bedingungslos das Recht zuzugestehen, unter sicheren und würdigen Umständen in ihre Häuser (ins ganze Abchasien) zurückzukehren. Zweitens, ist dort die dringende Notwendigkeit erwähnt, in Gali ein Human Rights Office zu eröffnen.
Institut für Politische Wissenschaft: Was halten Sie von der Verwirklichung der Idee, den Konflikt in Abchasien zu internationalisieren? Gibt es eine reelle Möglichkeit und ist es von Interesse der westlichen internationalen Gesellschaft, die in Abchasien stationierten Truppen der GUS, welche ausschließlich aus Staatsbürgern der Russischen Föderation bestehen, mit den gemischten Friedenstruppen der Europäischen Union und der Russischen Föderation zu ersetzen?
Malchas Akischbaia: Es wird versucht, mit einem einzigen friedlichen Regulierungsmodell im Konflikt in Abchasien zu agieren. Seitdem ist ein Zehntel eines Jahrhunderts vergangen. Dieses Muster der Friedensregulierung hat uns keinen nennenswerten Erfolg gebracht. Meiner Meinung nach ist es möglich, dieses Lösungsmodell zu ändern, indem man die Friedentruppen der Europäischen Union in die Konfliktregulierung einbezieht. Dies wird nur durch den Beistand der
demokratischen Staaten Europas erfolgen und dadurch werden wir zum positiven Ergebnis der Konfliktlösung kommen. Nebenbei muss hier erwähnt werden, dass sich die abchasische Seite der Internationalisierung des Konfliktes widersetzt, weil sie die Erhaltung des Status quo bevorzugt. Dies ist für uns inakzeptabel.
Institut für Politische Wissenschaft: Was denken Sie über diesen Konflikt in Abchasien? Ist er ein Teil des russisch-georgischen postsowjetischen Konfliktes (der militärischen Auseinandersetzung zwischen Russland und Georgien, die seit den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts stattgefunden hat), oder ist er ein ethnischer Konflikt zwischen Georgiern und Abchasen?
Malchas Akischbaia: Selbstverständlich wurde dieser Konflikt in erster Linie ausgelöst durch den Wunsch Russlands, die Kontrolle im postsowjetischen Raum zu erhalten. Genau zu diesem Zweck wurde in Abchasien durch ihn (den Wunsch Russlands) ein so genannter „ethnischer Konflikt“ inspiriert.
Murad Ablotia und Tamar Janelidze
Institut für Politische Wissenschaft, Tbilissi
© EC-B.com | 22.03.2007, Tbilissi | Murad ABLOTIA, Tamar JANELIDZE