Die Prinzipien des Völkerrechts und der politische Wille, Kosovo unabhängig zu machen, überschneiden sich im Fall Kosovos. Man überlegt sich sogar das Prinzip des Völkerrechts zu ändern, um den politischen Willen eines Akteurs durchzusetzen. Das Problem, des failed states, sprich zerfallende Staaten, welches seit den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts grundsätzlich existiert, bedroht die Sicherheit der internationalen Gemeinschaft. Diese Gefahr für Frieden und Stabilität hat die UN bereits erkannt und in ihren Reformvorschlägen berücksichtigt. In diesem Artikel steht zur Diskussion, was die Unabhängigkeit Kosovos in Bezug auf eingefrorene Konflikte im postsowjetischen Raum auslösen wird und inwieweit man den Fall Kosovo in Bezug auf Abchasien anwenden könnte.
Augenblickliche internationale Bemühungen, den Status Kosovos zu regeln, lassen die Problematik der postsowjetischen Konflikte in den Vordergrund treten. Es wird versucht, zu behaupten, dass der Fall Kosovo mit den Fällen im postsowjetischen Raum kaum etwas zu tun hat. Diese Argumentationsweise ist in den US- und georgischen Äußerungen zu hören.
In Bezug auf die Geschichte und Ursachen des Konfliktes, Geopolitik und politischen Interessen der Großmächte in der jeweiligen Region (Balkan und Kaukasus) mag es einen großen Unterschied zwischen diesen Konflikten geben. Aus der Sicht des Völkerrechts, welches die Beziehungen zwischen den Völkerrechtssubjekten regelt und das in den Staaten geltendes allgemeines Recht ist, gibt es wohl keinen prinzipiellen Unterschied zwischen Kosovo und Abchasien. Das Prinzip der territorialen Unversehrtheit eines Staates (Art. 2 Abs. 4), das in der UN-Charta verankert ist, ist in allen Fällen gleichermaßen anzuwenden. Soweit über das Völkerrecht.
Zwar schließt der Stellvertretende Außenminister der USA, Daniel Freed, die mögliche Anwendung des Falles Kosovo als Präzendenzfall an Abchasien aus, jedoch scheint diese Aussage eine bloße Vertröstung ohne eine politische Garantie. (Laut Freed schafft das Völkerrecht nur Beispiele und keine Präzendenzfälle.) Ein Gegenargument gegen die Aussage Freeds könnte folgendermaßen vorgebracht werden: Wenn die internationale Gemeinschaft sich heute bereit zeigt, das Prinzip des internationalen Rechts, das Grundlage für das Funktionieren eines Staates darstellt, abzuschaffen, um einen politischen Willen, der hier die Unabhängigkeit Kosovos heißt, zu erzielen, welcher politische Wille wird künftig für die territoriale Unversehrtheit Georgiens als Argument angeführt werden können? Diese politische Garantie oder Wille besteht in der Tat nicht. Die internationale Politik kennt nur den politischen Deal, welcher unter den Großmächten geführt wird.
Was nach Kosovo kommen könnte
Angenommen, der Fall Kosovo lässt sich auf Abchasien völkerrechtlich nicht übertragen bzw. er schafft nur ein Beispiel in der internationalen Politik. Dann stellt sich die Frage, wie der Status Abchasiens geregelt werden könnte. Welche politischen Faktoren und Druckmittel bestehen weiterhin, die im Fall Abchasiens relevant bleiben? Dass Russland es verhindern wird, in seiner direkten Nachbarschaft, die Grenze der NATO zu haben, dürfte nicht umstritten sein. Russland, bekräftigte auf der Münchener Sicherheitskonferenz sein Bestreben, noch einmal zur Großmacht aufzusteigen. Deshalb wird der Kreml nicht erdulden, dass Georgien in die NATO mit Abchasien aufgenommen wird. Dem Beitritt Georgiens zur Nordatlantischen Allianz könnte ebenso ein Beitritt Armeniens folgen. Dadurch besteht die Gefahr für den Kreml, seine Einflusssphäre im Südkaukasus zu verlieren. Ob es eine Möglichkeit für die enge und freundschaftliche Zusammenarbeit der NATO und Moskaus geben könnte, so dass Russland keine Gefahr mehr in der NATO sieht, ist höchst unwahrscheinlich. Dafür müsste Moskau auf seine außenpolitischen Machtbestrebungen verzichten.
Infolgedessen wird Russland weiterhin versuchen, das Druckmittel Abchasien gegen Georgien anzuwenden, um den politischen aber keinen ethnischen Konflikt in Abchasien weiterhin zum Zwecke seiner staatlichen Interessen zu instrumentalisieren. Dieses Druckmittel nationaler Minderheiten und autonomer Gebilde ist seit der Eroberung der Kaukasus-Region durch die Zaristische Administration mit Erfolg gegen die Staatlichkeit einer Titularnation in der Kaukasus-Region eingesetzt worden. So sah sich Russland gezwungen, nach dem Zerfall der UdSSR, um einen Einfluss auf die Unionsrepubliken auszuüben, einige Konflikte in diesen Republiken auszulösen. Diese Konflikte werden bis heute als so genannte „ethnische“ Konflikte bezeichnet. In der Tat sind sie territoriale Konflikte zwischen der Russischen Föderation und jenen Republiken, welche für die Unabhängigkeit kämpften. Moldawien, Georgien und Azerbaidjan verfolgten eine prowestliche Außenpolitik in den 90er Jahren. Die Folge dieser Kriege sind hunderttausende verfolgte Menschen und ethnische Säuberungen an der georgischen Bevölkerung in Abchasien.
Die vergangene Entwicklung hat gezeigt, dass der Westen ein eigenes Ziel im Sinne der eigenen wirtschaftlichen oder geopolitischen Interessen verfolgt. Die europäische Union möchte seine Beziehungen zu Russland wegen Georgien zurecht nicht gefährden. Vor allem deswegen, weil Europa von Russland energiepolitisch abhängig ist. Somit wird der Status Abchasiens für eine unbestimmte Zeit ungeregelt bleiben und der Konflikt weiterhin eingefroren werden. Der status quo übt einen schlechten Einfluss auf die Staatlichkeit Georgiens und die Stabilität in der ganzen Kaukasus-Region aus. Dieser Zustand machen die Provisorien im Kaukasus weiterhin unbeständig und gefährden die Sicherheit der Nachbarschaft der Europäischen Union .
Denkt man an die Aussage des NATO-Generalsäkretärs Jakob (Jaap) Gijsbert de Hoop Scheffer, die er auf der Münchener Sicherheitskonferenz verkündet hat, dass Georgien im Jahr 2009 in die NATO aufgenommen werden solle, so fragt man sich, ob der Preis für die Aufnahme zur NATO Abchasien heißen soll. Es geht doch nur um die politischen Geschäfte und schon längst nicht mehr um das Völkerrecht.
Das Beispiel Kosovo könnte auf den Fall Abchasien durchaus angewendet werden. Nur muss man einen politischen Ausgleich herbeiführen. Das könnte durchaus den Beitritt Georgiens zur Nordatlantischen Allianz bedeuten.
Tamar JANELIDZE,
Institut für Politische Wissenschaft, Tbilissi
© EC-B.com | 26.02.2007, Tbilissi | Tamar JANELIDZE